“Die Qualität der zahnärztlichen Ausbildung wird für das schnelle Fortbildungs-Geld geopfert”

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Mit der Änderung der zahnärztlichen Weiterbildungsordnung – sie soll auf dem Zahnärztetag im Herbst 2008 durchgepeitscht werden – wird auf die Allgemeinzahnärzte eine Flut von teuren und zweifelhaften Fort- und Weiterbildungsangeboten hereinbrechen, prognostiziert der Berufsverband der Allgemeinzahnärzte BVAZ. Die Qualität der zahnärztlichen Ausbildung wird für das schnelle Fortbildungs-Geld geopfert, warnt der BVAZ.Bevor im Herbst 2008 die deutschen Universitäten mit phantasievollen Bachelor- und Mastertiteln in den zahnärztlichen Fort- und Weiterbildungsmarkt einsteigen können, sicherte sich eine österreichische Universität schon ihre Pfründe: Gemeinsam mit der Zahnärztekammer Hessen und deren Präsidenten Dr. Michael Frank hat die Donau-Universität Krems einen Master-Lehrgang “Implantologie” entwickelt. In Anschluss an das Curriculum Implantologie der hessischen Zahnärztekammer bietet sie gegen die Gebühr von 18.000 EUR eine dreisemestrige Weiterbildung zum “schildfähigen, akademischen Grad ‘Master of Science Implantologie'” an. Die Abschlussprüfung für die hessischen Implantologen findet im österreichischen Krems statt.

“Wir wissen nicht, ob hessische Hochschulen oder deutsche Fachverbände eine solche Fortbildung nicht anbieten können. Wir wissen auch nicht, welche gewichtigen Gründe die hessischen Selbstverwaltungsfunktionäre dazu bewogen haben, die Fortbildungskompetenz der Kammer ohne Not in österreichische Hände auszusourcen”, kommentiert BVAZ-Präsident Dr.med.dent. Günter Kau, “Aber wir sehen mit Sorge, dass schon im Vorfeld der Änderung der geplanten Weiterbildungsordnung die Claims abgesteckt werden.”

Der BVAZ sieht in seiner Einschätzung bestätigt, dass bei der Änderung der Weiterbildungsordnung nicht die Qualität der zahnärztlichen Ausbildung verbessert, sondern lediglich neue Geldquellen für bestehende und neue Fortbildungsinstitute angezapft werden sollen. “Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit”, so Kau weiter, “bis demnächst eine Kammer einen Rahmenvertrag mit Consul Weyer unterzeichnet…”

Hintergrundinformationen: Die geplante Änderung der Weiterbildungsordnung

Die Neufassung der Weiterbildungsordnung, die Ende 2008 auf dem Deutschen Zahnärztetag verabschiedet werden soll, soll es möglich machen, dass man einen Fachzahnarzttitel durch den sogenannten “Part-time-Master” auch berufsbegleitend erwerben kann. Der praktische Ausbildungsanteil erfolgt in der Praxis, die theoretische Ausbildung mitsamt Titelvergabe erfolgt an der Universität.

Die bisherige strikte Grenzziehung zwischen Fort- und Weiterbildung wird damit aufgelöst. Zu diesem Zweck haben die Bundeszahnärztekammer BZÄK, Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde DGZMK und der Verband der zahnmedzinischen Hochschullehrer VHZMK im November 2007 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.

Der BVAZ-Vorstand hat in zahlreichen Gesprächen keinen Zweifel daran gelassen, dass die Etablierung berufsbegleitender “postgraduierter Master” – schon gar keine im Nebenberuf gegen Sitzfleisch und Geld erworbene – mit den Allgemeinzahnärzten nicht verhandelbar ist, weil dies mit dem Bologna-Prozess (als dessen zwangsläufige Folge dies alles “verkauft” werden soll) nichts zu tun hat. Man bräuchte diese Ausbildung nicht, wenn die Hochschullehrer ihre Pflicht zur Ausbildung der Studenten nicht vernachlässigen würden, um postgraduiert durch die Fortbildungskurse im Lande und durch die Regenbogenpresse zu tingeln.

Vieles deutet darauf hin, dass es in der Zahnärzteschaft genau so laufen soll, wie weiland bei den Hausärzten: Erst schafft man zahlreiche Fach(zahn)arzt-Titel, die anschließend den Fach(zahn)ärzten zur Legitimation dienen, sich bei den Honoraren der Allgemein(zahn)ärzte zu bedienen. Die Dummen dabei wären die Allgemeinzahnärzte!

Weitere Informationen online

Weitere Informationen, Hintergrundberichte und Analysen finden Sie in der Zeitschrift “Allgemeinzahnarzt”, die auf der Webseite http://www.bvaz.de kostenlos herunter geladen werden kann.

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Berufsverband der Allgemeinzahnärzte in Deutschland BVAZ

Geschäftsstelle: Fritz-Hommel-Weg 4; 80805 München

Tel. 089 – 361 80 30, info@bvaz.de, http://www.bvaz.de

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