sagt das Oberlandesgericht Hamm, mit seiner Entscheidung Nr. 26 U 16/15 die hier in vollem Wortlaut zu finden ist. Man kann jetzt jammern und zetern, aber man sollte sich die Mühe machen, das Urteil komplett durchzulesen, bevor man eine Wertung abgibt.Die Vorgehensweise beziehungsweise Argumentation der Klägerin/Patientin erscheint mir etwas “strange” was wohl den Richtern auch nicht entgangen ist.
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