Auch hier ist kritische Zuweisung denkbar: Unter dem Eindruck des Anti-Korruptionsgesetzes verabschiedet sich das Abrechnungsunternehmen Mediserv von seinem bisherigen Kooperationsmodell für Zahnärzte und Dentallabore.
“Es ist nicht auszuschließen, dass unter Geltung des Anti-Korruptionsgesetzes diese Konstellation durch die Strafverfolgungsbehörden als Bestechung auf der einen , beziehungsweise Bestechlichkeit auf der anderen Seite bewertet würde”, heißt es.
Daher wurde dieses Kooperationsmodell jetzt eingestellt und damit auf die Umlegung der Factoringgebühr verzichtet. Bei dem “mediserv laborclearing” getauften neuen Verfahren vereinbaren Zahnarzt und Dentallabor einen Skonto für die sofortige Begleichung der Laborkosten. weiter
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