Chefarzt in katholischer Klinik wegen zweiter Ehe gekündigt: Katholisches Arbeitsrecht jetzt vor dem EuGH

by

Eingriff ins Privatleben versus Selbstbestimmungsrecht der Kirche?

Das Bundesarbeitsgericht sollte am Donnerstag (28.07.2016) seine Entscheidung über das Arbeitsrecht der katholischen Kirche verkünden. Stattdessen legte es den Fall den Richtern des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vor, die darüber entscheiden sollen, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz – also der Schutz vor Benachteiligung etwa durch Religion oder Alter – verletzt wurde.

Verhandelt wurde der Fall eines Mediziners, der als Chefarzt an einer katholischen Klinik in Düsseldorf arbeitete. Die hatte ihm im Jahr 2009 gekündigt, weil er nach einer Scheidung erneut geheiratet hatte und damit nach Ansicht seines Arbeitgebers gegen die katholische Sitten- und Glaubenslehre und gegen seine Loyalitätspflichten laut Arbeitsvertrag verstoßen habe. Zu Unrecht, so urteilten alle Gerichte einschließlich des Bundesarbeitsgerichtes. Das Bundesverfassungsgericht aber hob die Entscheidung auf und verlangte, das Recht der Kirche auf Selbstbestimmung stärker zu würdigen. weiter

Leave a comment