HIZ tritt der Allianz gegen die Änderung der Weiterbildungsordnung bei (dentales.blog)
Hildesheim, den 1. Juli 2008 ⋅ Die Hildesheimer Initiative für Zahngesundheit (HIZ) sieht durch die jüngsten bekannt gewordenen Verlautbarungen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) im Zusammenhang mit der Diskussion um die zahnärztliche Aus-, Fort- und Weiterbildung erste positive Reaktionen auf die Kritiken der zahnärztlichen Basis der zurückliegenden Wochen. Insbesondere, wenn die BZÄK in einem Schreiben an ihre Delegierten zur Bundesversammlung erstmalig zugibt, „dass der Bologna-Prozess keine Begründung für postgraduale Masterstudiengänge liefert“. „’Die Reise nach Bologna’ wird durch die Klarstellung der Bundeszahnärztekammer jetzt erkennbar geradliniger,“ fasst der Vorsitzender der HIZ, Dr. Theodor Rittmeier in einer seiner Stellungnahme zusammen. „Dennoch bleiben viele Fragen unbeantwortet, und die berechtigten Bedenken gegenüber der Einflussnahme von primär pekuniär interessierten Kreisen auf die anstehende Änderung der Musterweiterbildungsordnung haben bisher nicht glaubhaft ausgeräumt werden können.“ So könne es nicht angehen, dass es keine klare und verbindliche Aussage dazu gebe, die universitäre zahnärztliche Ausbildung derart zu reformieren, dass sie mit einer Approbation abschließt, die folgende Kriterien erfüllt:
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Befähigung des ausgebildeten Allgemeinzahnmediziners zur Behandlung der meisten zahnmedizinischen Diagnosen – uneingeschränkte Kompatibilität dieses universitären Abschlusses mit den Kriterien des Bologna-Prozesses, um Zahnheilkunde uneingeschränkt in den Ländern, die die Bologna-Erklärung unterzeichnet haben, ausüben zu können.
„Hier sind die Professoren an den Hochschulen gefordert, ihrer originären Ausbildungsaufgabe nachzukommen, “ fordert Rittmeier. „Das ist ihre gesellschaftliche Aufgabe, für die sie auch entlohnt werden.“ Wenn die Gesellschaft ihre Professoren nicht ausreichend bezahle, und die sich daher offensichtlich ihre Lebenshaltung wie jüngst vermehrt auffällig z.B. durch Postgraduiertenfortbildung anderweitig finanzieren müssten, dürfe das nicht weiterhin zu nachlassender Ausbildungsqualität im zahnärztlichen Studium führen. Dr. Rittmeier resümiert: „Der Fokus in der Reformierung der deutschen zahnärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung muss auf der Verbesserung der universitären Ausbildung liegen! Eine Aufsplitterung in postgraduiert produzierte „Teilzahnheilkundemaster“ oder auch die Einführung weiterer Fachzahnärzte ist keine kausale Therapie für eine krankende universitäre Ausbildung!“
Hintergrund: In 1999 unterzeichneten 29 Staaten in Bologna eine Erklärung, die zum Ziel hat, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen.
In den Folgejahren schlossen sich immer mehr Länder dieser Erklärung an und verschiedene internationale Nachfolgekonferenzen führten über die Jahre zu einer Ausgestaltung der Erklärung, dem Bologna-Prozess. Ein erklärtes Ziel im Bologna-Prozess ist es, ein zweistufiges System von Studienabschlüssen (undergraduate/graduate) zu schaffen, zu dessen Verwirklichung eine Bachelor/Master- Studienstruktur in den Teilnahmestaaten eingeführt werden soll. In vielen Studiengängen ist das – auch international – schon umgesetzt worden. In Deutschland u.a. für die Zahn- und Humanmedizin noch nicht. Dies führte in der jüngeren Vergangenheit vermehrt dazu, dass am eigenen pekuniären Profit interessierte Kreise den schon immer stark an der Fortbildung interessierten Zahnmedizinern gegen hohe Geldsummen und immensen Zeitaufwand qualitativ oft umstrittene Fortbildungskurse angeboten haben, die mit häufig fantasievollen Titeln ihren Abschluss finden. Entwickeln konnte sich dieser Titelwildwuchs aufgrund bisher fehlender Kriterien zur Implementierung des Bologna-Prozesses auf die zahnärztliche universitäre Ausbildung